Änderungen in der StVO zurückzunehmen?

Mit seinen Vorschlägen Teile der Novellierung der StVO zurückzunehmen fällt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schon wieder mit einem angeblich unbeabsichtigten Fehler auf.

Die Novelle der StVO, die erst am 28. April dieses Jahres in Kraft getreten ist, muss nun erneut überarbeitet werden, weil sie aufgrund eines Formfehlers augenscheinlich ungültig ist. Die gesamte Novelle ist damit hinfällig. Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, die neue Verordnung zunächst auszusetzen. Sollte es tatsächlich einmal mehr ein unbeabsichtigter Fehler sein, dann ist das selbst für dieses Bundesverkehrsminister nur noch peinlich.

Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass Raser-Freund Scheuer eine unliebsame Novelle bewusst unterläuft. Erst kürzlich fiel er mit Äußerungen auf, wonach er seine eigenen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit in der Novelle zurücknehmen will. 

Heute nun erklärt er ganz konkret: Die Maßnahmen, mit denen Raserei stärker geahndet werden sollen, wird es mit ihm nicht geben. Das wiederum ist mit Blick auf den deutschen Rechtsstaat und seine Gesetzgebungsverfahren ein Skandal. Wir Grüne fordern eine deutliche Rechtsklarheit für alle Verkehrsteilnehmenden.

Die Novellierung der StVO ist keineswegs, wie vom Minister dargestellt, überzogen und muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Wenn etwa Menschen, die in einer Tempo-30 Zone mit einer Geschwindigkeit unterwegs sind, die nicht einmal in einer Tempo-50 Zone erlaubt ist, dann muss hart durchgegriffen werden. Eine Tempo-30 Zone ist eine extra geschützte Zone innerhalb der Stadt. Hier geht es darum, die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen.

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