Anhörung Clubkultur und Anwohnerrechte

Die Clubkultur ist ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens und Teil der Vielfalt unserer Städte, sowohl in den Metropolen als auch in den Städten und in ländlichen Regionen.

Viele Menschen teilen den Wunsch nach einem vielfältigen Kulturangebot, allerdings gelten Clubs nicht als Kultureinrichtungen, drohen verdrängt zu werden oder ganz auszusterben. Ein schwindendes Kulturangebot jeglicher Art bedeutet aber einen Verlust an Lebensqualität.

Dem kulturellen Beitrag der Clubs steht das Interesse der AnwohnerInnen an der Nachtruhe entgegen, die einen nicht unerheblichen Beitrag zur Lebensqualität leistet. So führen Klagen auf Einhaltung der Nachtruhe dazu, dass Clubs viel Geld für Schallschutz aufwenden oder gar den Betrieb einstellen werden müssen. Hinzu kommt ein unzureichendes Gewerbemietrecht als weiterer Grund dafür, dass Club- und Musikspielstätten schließen müssen.

Wir befinden uns in der absurden Situation, dass Clubs und Kulturbetriebe eine Gegend für Leute interessant machen und sie dort hinziehen, dann aber schon ein Kläger ausreicht, um die Einrichtungen in konkrete Sorge um ihre Existenz zu bringen. Wir wollen das ändern und Clubs und Nachtruhe versöhnen.

Anlass genug für den Bauausschuss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von Anträge der FDP, Die Linke und unseren Antrag „Clubkultur erhalten – Clubs als Kulturorte anerkennen“ eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Pamela Schobeß, Vorsitzende der Clubcommission Berlin – Verband der Berliner Club-, Party- und Kulturereignisveranstalter e. V., beschrieb sehr anschaulich die Entwicklung in Berlin und forderte eindringlich die Änderung der Einstufung von Clubs in der Baunnutzungsverordnung.

„Um ein Kulturprogramm aufzustellen, sind wir 365 Tage im Jahr damit beschäftigt, unser Programm zu kuratieren. Uns mit Bordellen oder Spielhöllen gleichzusetzen, ist immer wieder ein Schlag ins Gesicht.“

Pamela Schobeß (Club Gretchen, Vorsitzende Clubcommission Berlin)

Steffen Kache, Vorstandsmitglied des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland – LiveKomm, beschrieb die Entwicklungen in Leipzig und machte deutlich, dass aus der negativen Zuschreibung in der öffentlichen Wahrnehmung sich auch wirkliche rechtliche Nachteile erwachsen.

Der Sachverständige Dr. Hopp machte sich für Einstufung von Musikspielstätten als Anlagen für kulturelle Zwecke in der Baunutzungsverordnung und die Einführung von Kulturerhaltungsgebieten stark. Weiterhin zeigte er auf, wie das „Agent of Change“-Prinzip umgesetzt und Clubkataster sowie Schallschutzfonds gestärkt werden können.

Tine Fuchs, Referatsleiterin Stadtentwicklung, Planungsrecht, Bauleitungsplanung vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), verwies auf die Notwendigkeit von kommunalen Gesamtkonzepten für Gewerbestandorte, forderte ebenfalls eine Änderung der Baunutzungsverordnung und machte einen Vorschlag, wie Clubs mit kuratierten Programm von schlichten Diskotheken abgegrenzt werden können.

Das Video der Anhörung findet ihr hier:

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