Klimaschutz im Luftverkehr, CORSIA und Emissionshandel

Im Bereich des Luftverkehrs ist international ein massives Verkehrswachstum zu verzeichnen, das mit überproportional wachsenden Klimabelastungen einhergeht. Ohne eine Trendwende kann der internationale Luftverkehr im Jahr 2050 bis zu 22% des globalen CO2-Ausstoßes verursachen.

Um einen Ausgleich für die steigenden Emissionen zu schaffen, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) das Maßnahmenpaket Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) entwickelt und im Jahr 2016 beschlossen (ICAO-Resolution A39-3).

Durch das Kompensationsprogramm CORSIA wird der Ausstoß von Treibhausgasen nicht begrenzt oder reduziert. Luftfahrzeuge dürfen weiterhin beliebige Mengen klimawirksame Abgase ausstoßen. Die Fluggesellschaften der teilnehmenden Staaten müssen dafür aber Ausgleichsmaßnahmen bezahlen, mit denen die negativen Klimaauswirkungen kompensiert werden sollen. Das gilt allerdings nur für den Anteil der Emissionen, die ab 2020 zusätzlich entstehen. Der Sockelemissionswert von 2020 bleibt frei.

Derzeit ist der innereuropäische Luftverkehr in das europäische Emissionshandelssystem eingebunden. Allerdings ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt, ob die EU mit Einführung von CORSIA ihr Recht aus der Hand gibt, die Emissionen des Luftverkehrs selbst zu regulieren.

Ohne die Einbeziehung innereuropäischer Flüge in den Europäischen Emissionshandel (EU ETS), der ein höheres klimapolitisches Ziel und eine größere Wirkung besitzt als CORSIA, besteht die Gefahr, das Klimaziel der Europäischen Union für 2030, zu dessen Erreichung auch der Luftverkehr einen definierten Beitrag leisten muss, weit zu verfehlen.

Daher haben wir Grünen die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert, einen formalen Vorbehalt gegen CORSIA in seiner derzeitigen Form einzulegen und sich dafür einzusetzen, dass CORSIA und seine Begleitdokumente eine maximale umwelt- und sozialpolitische Integrität garantieren. Auch muss garantiert werden, dass der innereuropäische Luftverkehr im europäischen Emissionshandelssystem verbleibt.

Unser Antrag „Klimaschutz im Luftverkehr – Formalen Vorbehalt gegen CORSIA einlegen“ wurde am Donnerstag (29.11.2018) von der Koalition aus CDU/CSU und SPD im Plenum des Deutschen Bundestages abgelehnt.

Hier finden Sie den Antrag „Klimaschutz im Luftverkehr – Formalen Vorbehalt gegen CORSIA einlegen“.

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