Konzept: Corona-Hilfen für den Luftverkehr

Der Text basiert auf meinem Autorinnenpapier "Luftverkehr in Zeiten von Corona, angemessene Konditionen für Rettungs- und Konjunkturmaßnahmen". Das vollständige Papier finden Sie am Ende des Artikels.

Der Luftverkehr ist eine der am frühesten und am härtesten von Corona-Auswirkungen betroffenen Branchen. Die Lufthansa befördert aktuell beispielsweise nur noch ein Prozent des üblichen Passagieraufkommens. Es ist in unserem Interesse, Airlines und Flughäfen in systemrelevantem Umfang dauerhaft zu erhalten. Rettungsmaßnahmen sind vor diesem Hintergrund unumgänglich. Aber nicht alle Teile des bestehenden Luftverkehrs sind systemrelevant. Fliegen ist, wie man es auch dreht und wendet, immer besonders energieintensiv und klimaschädlich. Es kann nicht das Ziel sein, den Flugbetrieb in allen Teilen aufrechtzuerhalten und zu alten Wachstumserwartungen zurückzukehren.

Wir brauchen Flughäfen und Fluggesellschaften, um sehr weit entfernte Ziele zu erreichen, wir brauchen sie, wenn in begründeten Fällen besondere Eile geboten ist oder wenn bestimmte sensible Waren transportiert werden müssen. Was wir nicht brauchen, sind staatlich subventionierten Kurztrips, die vor allem deshalb stattfinden, weil Fliegen gerade so billig ist. Rettungsmaßnahmen dürfen den Abbau von Überkapazitäten nicht dauerhaft behindern, denn Überkapazitäten und der daraus resultierende Unterbietungswettbewerb sind Teil des Phänomens Billigflüge.

Der Luftverkehr wird sich, wie alle anderen Verkehrsträger, den Herausforderungen des Klimawandels stellen müssen. Wann, wenn nicht jetzt, in dieser Situation, sollte damit Ernst gemacht werden.

Unterstützung nur bei absoluter Integrität der Unternehmen

Im Falle von Rettungsmaßnahmen müssen Aktionäre und das Spitzenpersonal die Kappung der Managergehälter und -boni und das Streichen von Dividenden hinnehmen. Während der Bezugsdauer von Staatshilfen darf es keine Aktienrückkäufe geben. Außerdem muss absolute Steuertransparenz- und ehrlichkeit hergestellt werden.

Integriertes Flughafenkonzept vorlegen

Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, um endlich ein integriertes deutsches Flughafenkonzept vorzulegen und unsinnige Flughäfen stillzulegen. Diese konzeptuelle Arbeit muss von der Bundesebene zumindest unterstützt und begleitet werden. Denn selbst für Regionalflughäfen übernimmt der Bund künftig Verantwortung, indem er diese mit 50 Millionen Euro im Jahr aus dem Bundeshaushalt unterstützt.

Kein Durchfüttern von nicht überlebensfähigen Regionalflughäfen

Regionalflughäfen, die dauerhaft am Tropf der Steuerzahler*innen hängen, dürfen nicht mit noch mehr Steuergeld gerettet werden. Das gilt umso mehr, als die EU ab 2024 Betriebsbeihilfen für alle Flughäfen mit mehr als 200.000 Passagieren im Jahr verbietet.

Flughafenrettung an ökologische Bedingungen knüpfen und Maßnahmen zum Klima- und Anwohner*innenschutz fördern

Hilfen für systemrelevante Flughäfen müssen an Bedingungen geknüpft werden. Unter anderem sollen Lärmobergrenzen eingeführt werden. Die Flughafenentgelte, die Airlines für die Flughafennutzung zahlen, sollen transparent und in jedem Fall kostendeckend ausgestaltet werden. Flughafenentgelte sollen zugleich maximal lärm-, CO2- und luftschadstoffabhängig gespreizt werden. Mit den weit verbreiteten "verkehrsfördernden Maßnahmen" muss Schluss sein und an Flughäfen ab einer bestimmten Größe soll die Messung der Ultrafeinstaubbelastung zur Pflicht werden.

Nach Abschluss der reinen Rettungsmaßnahmen sollen im Rahmen von Konjunkturprogrammen Maßnahmen gefördert werden, die dem Klimaschutz und dem Schutz der Anwohner*innen dienen.

Einheitliche Regeln in der EU für Airline-Rettungen

Für die Airline-Rettungen und staatliche Beteiligungen an Fluggesellschaften brauchen wir klare europäische Regeln. Die EU-Kommission hat ihre Bereitschaft dazu signalisiert, die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene dafür einsetzen. Das gilt vor allem auch für einheitliche Klimaauflagen. Es kann nicht sein, dass in der Krise solche Airlines zu Gewinnern werden, deren Unterstützung nicht an nationale Klimaauflagen gebunden ist.

Verbindliche ökologische Bedingungen für Airline-Rettung, Maßnahmen zum Schutz des Klimas und der Anwohner*innen fördern

In jedem Fall soll es in Deutschland keine Airline-Rettung ohne ökologische Auflagen geben. Unter anderem braucht es ein verbindliches Minderungsziel für CO2-Emissionen. Deutschland muss damit auch Klimaverantwortung für die internationalen Flüge übernehmen - bisher werden nur die Inlandsflüge auf das deutsche Klimabudget angerechnet. Destinationen, die innerhalb von vier Stunden mir der Bahn zu erreichen sind, sollen aufgegeben werden. Fluggesellschaften sollen mit Blick auf die schwerwiegenden sekundären Klimaeffekte, die durch Fliegen in großer Höhe entstehen, auf klimaoptimierte Flugverfahren verpflichtet werden. Tankering, das zur Einsparung von Kerosinkosten weit verbreitet ist, jedoch wegen des zusätzlichen Gewichts zu Mehrverbrauch führt, soll verboten werden. Daneben muss es verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Menschen in den Flughafenregionen geben.

Im Rahmen von Konjunkturprogrammen soll eine umfassende Förderung für die Herstellung von CO2-neutralen, synthetischen Kraftstoffen aufgelegt werden. Auch Klima und Anwohner*innen schonende Nachrüstungen an den Flugzeugen sollen gefördert werden.

Hier finden Sie das Autorinnenpapier "Luftverkehr in Zeiten von Corona, angemessene Konditionen für Rettungs- und Konjunkturmaßnahmen".

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