Neue Wohngemeinnützigkeit einführen

Der Text basiert auf meiner Rede zu unserem Gesetzentwurf „Neue Wohngemeinnützigkeit“, die ich aufgrund des Coronavirus am Freitag, den 13.03.2020, nicht halten konnte:

Seit 1990 hat sich die Zahl der Sozialwohnungen mehr als halbiert – und es werden jährlich immer weniger. Immer mehr Menschen finden in unserer Republik keine bezahlbare Wohnung. Dabei war die Situation auf den deutschen Wohnungsmärkten lange Zeit sozial ausgewogen.

Ausgangspunkt dieses Problems war der Skandal um die Neue Heimat in den 1980er Jahren. Dieser wurde dazu missbraucht 1990 die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau abzuschaffen. Eine historische Fehlentscheidung und Sündenfall erster Güte.

Der weitere Ausverkauf vor allem kommunaler Wohnungsbestände in den 1990er Jahren setzte dem preisgebundenen Wohnungsbestand weiter zu. Die verstärkte Flucht von Kapitalanlegern in Betongold seit der Finanzkrise von 2009 setzte den Wohnungsmarkt zusätzlich unter Druck. 

Die folgen am Wohnungsmarkt können wir heute Land auf Land ab besichtigen. Es laufen noch immer mehr Sozialwohnungen aus der Preisbindung, als neu errichtet oder gebunden werden. Dies sind die wahren Ursachen für die Wohnungskrise in dieser Republik!

2018 wurden zwar 25 Prozent mehr Wohnungen neu gebaut als 2009. Allerdings hilft das Motto bauen, bauen, bauen allein nicht. Es kommt darauf an, was gebaut wird.

Warum legt die Bundesregierung kein Programm zur dauerhaften Bindung von Wohnungen auf? Beispielweise nach dem Vorbild der Gemeinnützigkeit. So könnte ein andauerndes Auslaufen der Bindungen verhindert werden.

Wir müssen den Zustand beenden, dass wir  Milliarden für eine soziale Zwischennutzung ausgeben. Hierfür wollen wir die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einführen. So wollen wir gemeinwohlorientierte Akteure am Immobilienmarkt stärken und in Ballungsräumen, Großstädten oder Unistädten und ihrem Umland eine Million dauerhaft preisgebundene Wohnungen schaffen.

In diesen Regionen sollen Wohnungsunternehmen, die Wohnungen bauen, kaufen oder modernisieren vom Bund eine finanzielle Förderung erhalten. Insgesamt soll der Bund drei Milliarden Euro im Jahr dafür bereitstellen. Die Förderung soll bis zu 20 Prozent der Investitionssumme betragen. Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Gewerbe- und Körperschaftssteuer entfallen. Als Gegenleistung  wird die Miete begrenzt – zum Beispiel für Familien, Rentnerinnen, Auszubildende oder auch Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen – und muss unterhalb der ortsüblichen Miete liegen.

Zusammen mit den verblieben Sozialwohnungen können wir das Verschwinden von Sozialwohnungen beenden und den Wohnungsmarkt stabilisieren.Wir wollen sicheres Wohnen wieder möglich machen. Es braucht endlich ein Umdenken hin zu einer sozialen und bezahlbaren Wohnungspolitik.

Hier findet ihr den „Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit“.

zurück