Stadtentwicklung für lebendige Innenstädte

Bereits vor der Corona-Krise hatten die Verdrängungsprozesse der Gentrifizierung es dem alteingesessenen, kleinen, inhabergeführten Einzelhandel und Restaurants, kleinem Gewerbe und Handwerk oder sozialen und kulturellen Einrichtungen schwer gemacht zu bestehen. In manchen ländlichen Regionen wiederum veröden Ortskerne durch geringe Nachfragepotentiale in Verbindung mit einer Ansiedelung des Gewerbes „auf der grünen Wiese“. Die Corona-Krise hat den Druck auf genannten Unternehmen und Einrichtungen massiv erhöht. Viele Unternehmen stehen vor der Insolvenz.

Gestaltete sich die Situation vor der Corona-Krise sehr unterschiedlich, mit Verdrängungseffekten aufgrund steigender Mieten auf der einen Seite und Leerstand und sinkender Attraktivität auf der anderen Seite, droht jetzt landesweit eine Verödung von Innenstädten und Dorfkernen. Sinkende Zahlen bei der Laufkundschaft und immer geringerer Umsatz waren bereits vor der Corona-Krise ein Problem, dass nun noch massiver und vielfach existenzbedrohend geworden ist. So ist die Kundenfrequenz seit 2015 sinkend, wie einer Umfrage des Einzelhandelsverbands Deutschland ergeben hat. Eine Ursache hierfür sind geänderte Kaufgewohnheiten angereizt durch digitale Geschäftsmodelle. 

Unter diesen Bedingungen ist es immer schwerer Nachfolgerinnen und Nachfolger für Geschäfte des inhabergeführten Fachhandels und kleinteiligen Gewerbes zu finden. So verwundert es kaum, dass von 2010 bis 2019 rund 35000 kleine Betriebe schließen mussten und etwa 54000 Geschäfte oder Filialen verloren gingen. Diese Situation wird durch die Corona-Krise noch verschärft und verlangt neben wirtschaftspolitischen Maßnahmen auch städtebauliche Impulse.

Städtebaufonds für stabile Innenstädte

Unser Vorschlag denkt die Städtebauförderung und die darin enthaltene Bürgerbeteiligung weiter. Wir wollen die Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren stärken und private Investition anreizen, die an einer nachhaltigen Entwicklung der Innenstadt oder des Dorfkerns interessiert sind. Der Städtebaufonds soll für Investitionen, wie etwa den Umbau von Verkehrsstraßen zu Fußgängerzonen zur Steigerung des Laufkundschaft, und nicht-investive Maßnahmen, wie die Durchführung der Bürgerbeteiligung und die Erarbeitung eines lokalen Image- und Marketingkonzepts, eingesetzt werden. So soll die Nahversorgung verbessert und die Attraktivität der Herzen unserer Städte und Gemeinden erhöht werden.

Regionale Nahversorgung mit Digitalisierung sichern

Für Smart-City- und Smart-Region-Projekte wollen wir in der Städtebauförderung zusätzliche Mittel in Höhe von 290 Millionen Euro bereitstellen. Die Mittel können auch für die regionale Vernetzung und Vermarktung des kleinen Lebensmittelhandwerks, des Gewerbes, der regionalen Erzeuger und Direktvermarkter genutzt werden.

Standorte für Gewerbeflächen sichern – Gewerbeschutzgebiete einführen

Hierfür wollen wir in dem Zielkatalog des Baugesetzbuches die Bewahrung und Förderung eines guten Miteinanders von Wohnen und Arbeiten stärker hervorheben und die Gewährleistung städtischer Funktionsvielfalt, die Sicherung innerstädtischer Arbeitsplätze sowie der Versorgung der Bewohner im Nahbereich aufnehmen. Wir wollen die Erhaltungssatzung im Baurecht öffnen und so Handwerk, Kultur, kleinteiliges Gewerbe und Handel über die Ausweisung von Gewerbe- und Kulturerhaltungsgebieten besser schützen. 

Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte stärken

Wir wollen integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK) stärken, hierfür diese als Fördervoraussetzung in der Städtebauförderung festschreiben und so als strategisches Planungsinstrument für die nachhaltige Steuerung der Innenstadtentwicklung stärken. Je nach Größe der Kommune wollen wir unterschiedliche inhaltliche Konzepttiefen zulassen und ermöglichen, dass die Konzepte als Grundlage für andere Förderprogrammen genutzt werden können.

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