Unfälle und Störungen durch herabstürzende Flugzeugteile

Am 6. Juni 2018 stürzte ein 1,58 Meter langer und etwa 2 Kilogramm schwerer Gegenstand in den Garten eines Wohnhauses im Mainzer Stadtteil Hechtsheim. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) bestätigte, dass es sich dabei um die Dichtung eines Flugzeugs handelt. Das betroffene Grundstück liegt im Einflugbereich des Frankfurter Flughafens. Die BFU hat diesen Vorfall weder als Unfall noch als Störung  gewertet, deshalb gab es zunächst auch keine Sicherheitsuntersuchung nach dem Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz und keinen Versuch, den Verursacher zu ermitteln.

Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind eigentlich verpflichtet, Teile, die während des Flugs verloren gegangen sind, zu melden. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. Und bei der BFU fühlte sich niemand verantwortlich, obwohl das Aufschlagen eines solchen Teils neben einem Wohnhaus lebensgefährlich ist. Erst im Nachgang wurde das Luftfahrt-Bundesamt tätig und konnte  das verantwortliche Luftfahrtunternehmen ermitteln. Da dieses seiner Meldepflicht anscheinend nicht nachgekommen ist, wäre ein Bußgeldverfahren angemessen.

Der Vorfall von Mainz ist kein Einzelfall. So war zum Beispiel am 19. Mai 2017 die rund vier Meter lange Motorabdeckung einer Boeing 747 unweit der Ortschaft Wartenburg in Bayern auf eine Wiese gestürzt.

Aus der Antwort auf unsere Anfrage an die Bundesregierung geht hervor, dass seit 2008 im Bereich der zivilen Luftfahrt 57 solcher Ereignisse gemeldet worden sind. Die BFU hat davon zehn Fälle untersucht und die Ereignisse wie folgt bewertet: 1 Unfall, 3 schwere Störungen, 6 Störungen.

Anzahl der Verluste an Flugzeugteilen in der zivilen Luftfahrt ab 2008
Anzahl der Verluste an Flugzeugteilen in der zivilen Luftfahrt ab 2008

 

 

Bei der Luftwaffe sind deutlich mehr herabgestützte Teile zu verzeichnen, als in der zivilen Luftfahrt. Insgesamt gab es seit 2008 351 solcher Ereignisse. Dabei hatten die Teile ein Gewicht von bis zu 12 kg.

Anzahl der Verluste an Flugzeugteilen in der militärischen Luftfahrt ab 2008
Anzahl der Verluste an Flugzeugteilen in der militärischen Luftfahrt ab 2008

 

 

Gefährliche Verluste an Flugzeugteilen in der militärischen Luftfahrt ab 2008

Gefährliche Verluste an Flugzeugteilen in der militärischen Luftfahrt ab 2008

 

Im Falle der zivilen Luftfahrt sind die Behörden darauf angewiesen, dass der Vorfall überhaupt gemeldet wird. Im Bereich der militärischen Luftfahrt dagegen wird jeder Verlust von Luftfahrzeugteilen von der Bundeswehr erfasst und dokumentiert. Angesichts des Unterschieds in den Zahlen und dem unterschiedlichen Meldewesen stellt sich die Frage nach der Dunkelziffer im Bereich der zivilen Luftfahrt.

In Anbetracht der Gefahr, die von herabfallenden Flugzeugteilen ausgeht, ist jedes Ereignis eines zu viel. Sowohl im zivilen, als auch im militärischen Bereich gibt es offenbar Mängel bei der Flugzeugwartung. Im zivilen Bereich muss davon ausgegangen werden, das nicht jeder Verlust gemeldet wird. Beides muss durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden. Der Fall in Mainz zeigt aber auch, dass die Untersuchung der gemeldeten Fälle nicht so funktioniert, wie es der Gefahr angemessen wäre.

 

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