Verkehrslärmschutzverordnung: Änderungen nicht ausreichend

Die mit Blick auf die Anzahl der Betroffenen mit Abstand größte Lärmbelastung geht in Deutschland vom Straßenverkehr aus. Hohe Schallpegel und chronischer Lärmstress beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden, sondern sie machen krank. Die neuen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Umgebungslärm von 2018 belegen, dass die menschliche Gesundheit unter Lärm stärker leidet, als bis dato angenommen. Entsprechend dringend ist der Handlungsbedarf.

Zwar wird mit der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) das veraltete Berechnungsverfahrens RLS-90 („Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“) für Straßenverkehrslärm überarbeitet und die Einführung eines rechtsverbindlichen Verfahrens zur Anrechnung von lärmmindernden Straßenbelägen eingeführt. Eine Privilegierung von Verkehrslärm bleibt aber weiter bestehen.

Umfassende Evaluierung lässt auf sich warten 

Die eigentlich notwendige, umfassende Evaluierung der Verkehrslärmschutzverordnung ist erst für 2025 vorgesehen. Dass heißt, es wird sich nach dem Willen der Bundesregierung beim Lärmschutz für Deutschlands Straßen noch lange nichts Wesentliches ändern. Ich habe daher in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert zeitnah in eine wirkliche Reform der Verkehrslärmschutzverordnung einzusteigen.

Wir fordern 

  • eine Evaluierung der Verkehrslärmschutzverordnung bereits 2022 vorzulegen;
  • eine Harmonisierung mit den Berechnungsverfahren der 16. BImSchV für Schienenverkehrslärm und der EU zu Umgebungslärm BUB („Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen“) einzuleiten und so den Aufwand für Mehrfachberechnungen zu reduzieren und eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der EU-Umgebungslärmkartierung herzustellen;
  • schnellst möglich die ausstehende Gesamtlärmbetrachtung vorzulegen, unter Einbeziehung des Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Fluglärms;
  • für die Berechnung nicht nur Dauerschallpegel heranzuziehen, sondern auch Einzelschallereignisse und die Anzahl der Maximalpegel (die Berücksichtigung der Maximalpegel ist u.a. wichtig, um Aufwachreaktionen während der Nacht zu vermeiden und um Motorradlärm besser abzubilden);
  • und für die angemessene Berücksichtigung von saisonabhängig stark schwankendem Motorradlärm ein ähnliches Verfahren anzuwenden, das bei der Berechnung von Fluglärm zum Einsatz kommt, und entsprechend zum z.B. die Werte der verkehrsreichsten sechs Monate des Jahres anzurechnen.

Die Evaluierung der Verordnung erst in fünf Jahren durchzuführen und im Nachgang irgendwann in deren Reform einzusteigen, ist den von Lärm geplagten Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten.

Hier finden Sie den vollständigen Entschließungsantrag zum Entwurf der neuen Verkehrslärmschutzverordnung.

 

 

 

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